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Dextra Rechtsanwälte
Rechtliches

Mandatsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Mandate und Rechtsberatungsleistungen der DEXTRA Rechtsanwälte GbR (nachfolgend „Kanzlei“), sofern nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Mit Erteilung des Mandats erkennt der Mandant diese Bedingungen an.

2. Mandatserteilung und -umfang

Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Mandats durch die Kanzlei zustande. Die bloße Kontaktaufnahme oder Übersendung von Unterlagen begründet noch kein Mandatsverhältnis. Der Umfang des Mandats richtet sich nach der jeweiligen Mandatsvereinbarung.

Die Kanzlei ist berechtigt, im Rahmen des erteilten Mandats nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. Die Vertretung erstreckt sich nur auf den ausdrücklich vereinbarten Mandatsgegenstand.

3. Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet, der Kanzlei alle für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Änderungen in der Sach- oder Rechtslage sind der Kanzlei unverzüglich mitzuteilen.

Der Mandant stellt sicher, dass er für die Kanzlei unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Mandanten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Kanzlei.

4. Vergütung

Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Honorarvereinbarungen bedürfen der Textform.

Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5. Haftung

Die Haftung der Kanzlei richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Vorgaben der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie im Impressum dieser Website.

6. Verschwiegenheit

Die Kanzlei ist zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen Informationen verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort. Die gesetzlichen Ausnahmen bleiben unberührt.

7. Datenschutz

Die Kanzlei verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten ausschließlich zum Zwecke der Mandatsbearbeitung und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

8. Beendigung des Mandats

Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung durch den Mandanten erfolgt durch Widerruf der Vollmacht. Die Kanzlei wird ein Mandat nur aus wichtigem Grund niederlegen, insbesondere bei Vertrauensverlust oder Interessenkollision.

Bei Mandatsbeendigung hat der Mandant Anspruch auf Herausgabe der ihm gehörenden Unterlagen. Die Vergütungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.

9. Aufbewahrung der Handakten

Die Kanzlei ist verpflichtet, die Handakten nach Beendigung des Mandats für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Kanzlei zur Vernichtung der Akten berechtigt, sofern der Mandant nicht zuvor die Herausgabe verlangt hat.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.

Stand: März 2026 — DEXTRA Rechtsanwälte GbR, Jan Siebenhüner